Kleinunternehmerregelung für Trainer: ab wann USt?
Steuern · 26. August 2026 · 7 Minuten
Kurz gesagt
In Österreich liegt die Grenze seit 1. Jänner 2025 bei 55.000 € Jahresumsatz brutto, mit einer Toleranz von zehn Prozent bis 60.500 €. In Deutschland gelten zwei Grenzen gleichzeitig: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Wer darunter bleibt, verrechnet keine Umsatzsteuer, darf im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer abziehen. Der freiwillige Verzicht lohnt sich vor allem bei größeren Anschaffungen und bei Geschäftskunden.
Zwei Länder, drei Grenzen, und keine davon meint dasselbe. Wer die Kleinunternehmerregelung nur als „bis dahin keine Umsatzsteuer" versteht, übersieht die Stelle, an der es teuer wird: den Moment des Überschreitens.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Sie befreit kleine Umsätze von der Umsatzsteuer. Du schlägst auf deine Leistungen keine Umsatzsteuer auf, führst keine ab und gibst keine Voranmeldungen ab.
Der Preis dafür heißt unechte Befreiung: Du darfst im Gegenzug keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen. Wer viel investiert, zahlt die Umsatzsteuer auf Geräte, Software und Ausstattung also endgültig selbst.
Welche Grenze gilt in Österreich?
55.000 € Jahresumsatz, seit 1. Jänner 2025 und brutto gerechnet. Das ist die Änderung, die viele noch nicht nachvollzogen haben: Vorher lag die Grenze niedriger und wurde netto betrachtet.
Dazu kommt eine Toleranz von zehn Prozent. Überschreitest du die 55.000 € um nicht mehr als 5.500 €, bleibt die Befreiung im laufenden Jahr bestehen; erst ab dem Folgejahr fällst du heraus. Reißt du die 60.500 €, entfällt die Befreiung sofort — und zwar ab jenem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
Welche Grenzen gelten in Deutschland?
Zwei, und sie müssen gleichzeitig erfüllt sein: 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Beide gelten seit 1. Januar 2025.
Die zweite Grenze wirkt großzügig und ist in Wahrheit die schärfere: Wird sie unterjährig überschritten, endet die Befreiung sofort ab diesem Umsatz. Alles Weitere im Jahr ist steuerpflichtig, ohne Übergangsfrist.
Wo liegt der Unterschied?
| Österreich | Deutschland | |
|---|---|---|
| Grenze Vorjahr | — | 25.000 € |
| Grenze laufendes Jahr | 55.000 € brutto | 100.000 € |
| Toleranz | 10 Prozent, bis 60.500 € | keine |
| Folge bei Überschreiten | ab Folgejahr, bei über 10 Prozent sofort | sofort ab dem betreffenden Umsatz |
| Bindung bei Verzicht | mehrere Jahre | 5 Kalenderjahre |
Seit 2025 gibt es zusätzlich eine EU-weite Kleinunternehmerregelung: Wer in einem anderen Mitgliedstaat tätig wird, kann sich auch dort befreien lassen. Für Trainer mit Klienten über die Grenze hinweg ist das die relevanteste Neuerung der letzten Jahre.
Was passiert beim Überschreiten?
Der Fehler, der Geld kostet, ist immer derselbe: weiter Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben, obwohl die Pflicht schon eingetreten ist. Die Umsatzsteuer schuldest du dann trotzdem — sie steckt rückwirkend in deinen Preisen, und beim Privatkunden holst du sie nicht mehr herein.
Drei Schritte verhindern das:
- Laufend mitzählen, nicht erst am Jahresende.
- Beim Näherkommen die Preise umstellen, nicht die Buchhaltung anpassen.
- Beim Wechsel die Voranmeldung aufsetzen, bevor der erste steuerpflichtige Umsatz entsteht.
Wann lohnt sich der freiwillige Verzicht?
In zwei Konstellationen, und in beiden geht es um dieselbe Rechnung.
Bei größeren Anschaffungen. Wer Geräte, ein Studio oder teure Ausstattung kauft, zieht als Regelbesteuerter die Vorsteuer. In einem Investitionsjahr kann das den Verzicht allein tragen.
Bei Geschäftskunden. Firmen, Studios und Vereine ziehen die Umsatzsteuer selbst ab — für sie ändert dein Ausweis nichts am Preis. Bei Privatkunden ist es umgekehrt: Der Verzicht macht dich entweder teurer oder deine Marge kleiner.
Gegen den Verzicht spricht die Bindung: In Deutschland fünf Kalenderjahre. Das ist lang für eine Entscheidung, die im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oft in zwei Minuten getroffen wird — siehe Personal Trainer in Deutschland anmelden.
Was muss auf die Rechnung?
Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung ist Pflicht. In Österreich lautet er typischerweise „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG", in Deutschland wird auf § 19 UStG verwiesen.
Ein Umsatzsteuerbetrag darf nicht ausgewiesen werden. Wer ihn versehentlich ausweist, schuldet ihn dem Finanzamt — unabhängig davon, ob er ihn kassiert hat. Was sonst noch auf die Rechnung gehört, steht in Rechnung schreiben als Personal Trainer.
Was gilt im Gründungsjahr?
In Deutschland gilt eine Sonderregel, die häufig falsch verstanden wird: Die 25.000-€-Grenze wird für das Gründungsjahr anteilig auf die Monate gerechnet, in denen du tätig warst — die 100.000-€-Grenze dagegen voll.
Wer im Oktober startet, hat also nur ein Viertel der Vorjahresgrenze zur Verfügung, aber die ganze laufende. Das klingt widersprüchlich und ist es nicht: Die erste Grenze schaut zurück, die zweite begrenzt das laufende Jahr.
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Wie planst du den Übergang, ohne Marge zu verlieren?
Der Wechsel in die Regelbesteuerung ist kein Buchhaltungsvorgang, sondern eine Preisentscheidung. Drei Wege stehen offen, und jeder kostet an einer anderen Stelle.
Preis erhöhen und die Umsatzsteuer aufschlagen. Ehrlich, aber am Privatkunden spürbar — die Einheit wird für ihn schlicht teurer.
Preis halten und die Umsatzsteuer herausrechnen. Der Kunde merkt nichts, du verlierst den Steueranteil aus deiner Marge. Für laufende Betreuungen oft die einzige Variante, die Bestand hat.
Gestaffelt umstellen. Neue Klienten zum neuen Preis, bestehende mit einer Ankündigungsfrist. Das ist der Weg, den die meisten gehen, weil er die Kündigungen begrenzt.
Was in jedem Fall dazugehört: Die Umstellung vor dem ersten steuerpflichtigen Umsatz kommunizieren, nicht danach. Eine Preiserhöhung, die rückwirkend begründet wird, liest sich für den Klienten wie eine Nachforderung.
Was hat das mit der Einkommensteuer zu tun?
Nichts — und diese Trennung ist die häufigste Verwechslung überhaupt. Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Die Einkommensteuer läuft davon unabhängig und rechnet mit dem Gewinn, nicht mit dem Umsatz.
In Österreich bleiben 2026 13.539 € Einkommen steuerfrei. Auch wer keine Umsatzsteuer verrechnet, gibt also eine Einkommensteuererklärung ab — und zahlt darüber hinaus Sozialversicherung, sobald der Gewinn die Versicherungsgrenze übersteigt. Der Überblick dazu steht in Personal Trainer werden in Österreich.
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung ist keine Dauerlösung, sondern eine Startrampe. Sie spart Verwaltung, solange du klein bleibst, und kostet Vorsteuer, sobald du investierst. Wichtig ist nur, den Übergang aktiv zu planen statt ihn zu bemerken: laufend mitzählen, rechtzeitig die Preise umstellen und die Bindung beim Verzicht mitdenken.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 26. August 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Ab welchem Umsatz muss ich in Österreich Umsatzsteuer verrechnen?
Ab 55.000 € Jahresumsatz. Die Grenze gilt seit 1. Jänner 2025 und versteht sich brutto. Eine Überschreitung um bis zu zehn Prozent, also bis 60.500 €, ist im laufenden Jahr unschädlich; ab dem Folgejahr fällst du aus der Regelung.
Welche Grenzen gelten in Deutschland?
Zwei zugleich: 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Wird die Grenze von 100.000 € unterjährig überschritten, endet die Befreiung sofort ab diesem Umsatz.
Lohnt sich der Verzicht auf die Regelung?
Vor allem in zwei Fällen: bei größeren Anschaffungen, weil du dann Vorsteuer ziehen kannst, und bei überwiegend gewerblichen Kunden, denen die Umsatzsteuer nichts ausmacht. Bei Privatkunden bedeutet der Verzicht schlicht einen höheren Preis oder eine kleinere Marge.
Wie lange bindet der Verzicht?
In beiden Ländern mehrere Jahre. In Deutschland bindet die Erklärung fünf Kalenderjahre. Die Entscheidung gehört deshalb nicht nebenbei in den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Was muss als Kleinunternehmer auf der Rechnung stehen?
Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, in Österreich etwa „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG". Ein Umsatzsteuerbetrag darf nicht ausgewiesen werden — wer ihn trotzdem ausweist, schuldet ihn.
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