Rezepte an Klienten weitergeben: was erlaubt ist
Ernährung · 27. August 2026 · 9 Minuten
Kurz gesagt
Ein Rezept selbst ist nicht urheberrechtlich geschützt: Die bloße Nennung von Zutaten und Mengen ist frei. Geschützt sein kann die Darstellung — die Formulierung der Anleitung, Fotos oder eine besondere Gestaltung —, sofern sie die nötige Schöpfungshöhe erreicht; eine reine Beschreibung von Arbeitsschritten erreicht sie nicht. Die Weitergabe an Klienten ist weder rein privater Gebrauch noch Veröffentlichung und damit ein Graubereich. Sicher ist, wer selbst formuliert, eigene Fotos verwendet oder auf die Quelle verlinkt.
Rezepte sind das häufigste Beiwerk im Coaching und der am wenigsten geprüfte Teil. Sie werden abfotografiert, weitergeleitet und in Sammlungen gepackt — mit zwei Fragen im Hintergrund, die sich beide beantworten lassen.
Was ist an einem Rezept überhaupt geschützt?
Nicht das Rezept, sondern unter Umständen seine Darstellung:
| Bestandteil | Geschützt? |
|---|---|
| Zutaten und Mengen | nein |
| Reine Beschreibung der Arbeitsschritte | nein, keine Schöpfungshöhe |
| Besonders individuelle Formulierung | ja, wenn Schöpfungshöhe erreicht |
| Fotos | ja |
| Besondere Gestaltung der Zutatenliste | möglich |
Der entscheidende Begriff ist die Schöpfungshöhe. Eine sachliche Anweisung — anbraten, ablöschen, zehn Minuten köcheln — erreicht sie nicht. Ein Text, der sich durch ein besonderes Maß an Individualität auszeichnet, etwa durch Anekdoten oder eine eigene Erzählweise, kann sie erreichen.
Praktisch heißt das: Die Idee eines Gerichts gehört niemandem, der schöne Text darüber schon.
Warum ist die Weitergabe an Klienten ein Graubereich?
Weil sie in keine der beiden geklärten Kategorien fällt. Der rein private Gebrauch — das Abschreiben in die eigene Sammlung, das Weitergeben an Familie oder Bekannte — ist unproblematisch. Die Veröffentlichung im Internet ist es nicht.
Die Weitergabe an zahlende Klienten liegt dazwischen: Sie ist nicht privat, weil sie Teil einer entgeltlichen Leistung ist, und sie ist nicht öffentlich, weil der Empfängerkreis begrenzt ist. Wer diesen Bereich nicht ausloten will, baut seine Sammlung deshalb gar nicht erst auf fremden Texten auf.
Was ist der sichere Weg?
Drei Möglichkeiten, in dieser Reihenfolge:
- Selbst formulieren. Zutatenliste übernehmen — die ist frei — und die Anleitung in eigenen Worten schreiben. Das ist schneller, als es klingt, weil Arbeitsschritte ohnehin knapp sind.
- Eigene Fotos. Fotos sind der Teil, bei dem es am schnellsten teuer wird. Ein Handyfoto der eigenen Pfanne löst das Problem vollständig.
- Verlinken statt kopieren. Wer auf die Quelle verweist, gibt nichts weiter und schickt dem Urheber sogar Aufmerksamkeit.
Der dritte Weg hat einen praktischen Nachteil: Verweise altern, Seiten verschwinden. Für eine Sammlung, die über Jahre halten soll, ist Weg eins der bessere.
Wann wird aus Rezepten eine Ernährungsberatung?
Nicht durch das Rezept, sondern durch den Zuschnitt auf eine Person. Das ist dieselbe Linie wie überall in diesem Bereich:
| Situation | Einordnung |
|---|---|
| Allgemeine Rezeptsammlung für alle Klienten | Information |
| Sammlung nach Vorlieben sortiert | Information |
| Zusammenstellung mit Mengen für eine bestimmte Person | Beratung |
| Rezepte, die auf einen Befund abgestimmt sind | Therapie, tabu |
Die dritte Zeile ist die, die im Alltag entsteht: Aus „hier sind ein paar Ideen" wird über Wochen ein Wochenplan mit Mengenangaben. In Österreich ist das ein reglementiertes Gewerbe nach § 119 GewO, und der Oberste Gerichtshof hat mit 4 Ob 222/17a entschieden, dass eine andere Bezeichnung daran nichts ändert. Die vollständige Einordnung steht in Ernährung im Coaching: was Trainer dürfen und was nicht.
Bei der vierten Zeile endet jede Zuständigkeit außerhalb von Diätologie und Medizin — dazu Wann du an einen Diätologen verweisen musst.
Was gilt für Rezepte aus dem Netz und aus sozialen Medien?
Dieselbe Regel, nur mit zwei zusätzlichen Fallen. Die erste: Ein Beitrag, der öffentlich sichtbar ist, ist deshalb nicht frei verwendbar. Öffentlich zugänglich und gemeinfrei sind zwei verschiedene Dinge, und gerade bei Fotos wird dieser Unterschied regelmäßig übersehen.
Die zweite Falle betrifft die Form der Weitergabe. Einen Beitrag innerhalb derselben Plattform zu teilen ist etwas anderes, als ein Bild herunterzuladen und in eine eigene Sammlung zu legen — beim Teilen bleibt die Urheberangabe erhalten, beim Kopieren verschwindet sie.
Praktisch heißt das: Sammlungen entstehen aus eigenen Gerichten, fremde Fundstücke werden verlinkt. Wer eine fremde Zusammenstellung übernehmen will, fragt — bei kleineren Urhebern führt eine kurze Anfrage erfahrungsgemäß häufiger zu einem Ja als zu einer Absage, oft verbunden mit dem Wunsch nach einer Nennung.
Und für Bilder gilt der einfachste Rat von allen: Das Foto der eigenen Pfanne ist rechtlich sauber, sieht nach echter Küche aus und kostet zwei Sekunden.
Muss ich Nährwerte angeben?
Die verpflichtende Nährwertdeklaration nach der Lebensmittelinformationsverordnung betrifft verpackte Lebensmittel, nicht Rezepte. Eine Pflicht besteht also nicht.
Wer trotzdem Werte angibt, sollte wissen, worauf sie beruhen: auf Datenbankwerten, die selbst Toleranzen unterliegen. Der EU-Leitfaden von 2012 sieht beim Fett im Bereich von 10 bis 40 Gramm je 100 Gramm eine Abweichung von 20 Prozent vor. Bei einem gekochten Gericht mit mehreren Zutaten summieren sich solche Spielräume. Mehr dazu in Barcode-Scanner und Lebensmitteldatenbanken.
Sinnvoll ist deshalb, Werte als Größenordnung zu kennzeichnen — oder sie wegzulassen und stattdessen die Zutaten sprechen zu lassen.
Wie viele Rezepte braucht eine Sammlung?
Weniger, als die meisten annehmen. Was zählt, ist nicht die Zahl, sondern die Abdeckung: ein paar Gerichte, die schnell gehen, ein paar für den Vorrat, etwas für unterwegs und etwas ohne Kochen.
Eine überschaubare Sammlung wird benutzt, eine große wird durchgeblättert. Das ist derselbe Effekt wie bei Übungen — dazu Übungsbibliothek aufbauen.
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Im Ernährungsbereich des Klienten liegen 30 Rezepte, dazu kann er eigene Gerichte anlegen. Wie das aussieht, steht auf der Startseite; Trainer bewerben sich über Trainer werden.
Fazit
Ein Rezept als solches ist frei — Zutaten und Mengen gehören niemandem. Geschützt sein kann die Darstellung, wenn sie die nötige Schöpfungshöhe erreicht, und Fotos sind es fast immer. Weil die Weitergabe an zahlende Klienten weder privat noch öffentlich ist, baut man eine Sammlung am besten gar nicht erst auf fremden Texten auf: selbst formulieren, selbst fotografieren oder verlinken. Und aus Rezepten wird eine Beratung nicht durch die Zahl der Gerichte, sondern durch den Zuschnitt auf eine bestimmte Person.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 27. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Sind Rezepte urheberrechtlich geschützt?
Das Rezept als solches nicht. Die bloße Nennung von Zutaten und Mengen ist frei. Geschützt sein kann die Darstellung — die Formulierung der Anleitung, Fotos oder eine besondere Gestaltung —, wenn sie die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Eine reine Beschreibung von Arbeitsschritten erreicht sie nicht.
Darf ich ein Rezept aus einem Kochbuch an Klienten schicken?
Der Text abfotografiert und weitergeleitet ist heikel, weil genau die Darstellung geschützt sein kann. Der sichere Weg ist, die Zutatenliste zu übernehmen und die Anleitung selbst zu formulieren, oder auf die Quelle zu verlinken statt zu kopieren.
Ist die Weitergabe an Klienten privater Gebrauch?
Nicht eindeutig. Privater Gebrauch, etwa das Abschreiben für die eigene Sammlung oder die Weitergabe an Bekannte, ist unproblematisch; eine Veröffentlichung im Internet ist es nicht. Die Weitergabe im Rahmen einer bezahlten Betreuung liegt dazwischen und sollte deshalb nicht auf fremden Texten aufbauen.
Wird aus Rezepten eine Ernährungsberatung?
Nicht durch das Rezept, sondern durch den Zuschnitt. Eine allgemeine Sammlung ist Information. Sobald daraus eine auf eine Person abgestimmte Zusammenstellung mit Mengen und Vorgaben wird, handelt es sich um Ernährungsberatung — in Österreich ein reglementiertes Gewerbe nach § 119 GewO.
Muss ich Nährwerte zu meinen Rezepten angeben?
Die verpflichtende Nährwertdeklaration nach der Lebensmittelinformationsverordnung betrifft verpackte Lebensmittel, nicht Rezepte. Wer trotzdem Werte angibt, sollte wissen, dass sie aus Datenbanken stammen und Toleranzen unterliegen — beim Fett sind im mittleren Bereich 20 Prozent Abweichung vorgesehen.
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