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Trainingsdaten und DSGVO: Was Personal Trainer speichern dürfen

Recht · 19. August 2026 · 7 Minuten

Kurz gesagt

Speichern darfst du alles, was du für die Betreuung brauchst — aber nicht auf derselben Grundlage. Name, Telefonnummer und Termine laufen über den Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Gewicht, Umfänge, Fortschrittsfotos, Verletzungen und Essenstagebuch sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO und brauchen eine ausdrückliche Einwilligung. Dazu kommen drei Nachweise, die auch ein Einzeltrainer führen muss: Verarbeitungsverzeichnis, Einwilligungen und Auftragsverarbeitungsverträge mit jedem Werkzeug, in dem Klientendaten landen.

Der Satz „Ich bin doch nur Einzeltrainer" hilft hier nicht. Die DSGVO unterscheidet nicht nach Betriebsgröße, sondern nach der Art der Daten — und kaum ein Beruf sammelt so selbstverständlich Gesundheitsdaten wie das Personal Training.

Die gute Nachricht: Der Aufwand ist überschaubar, wenn man ihn einmal ordentlich macht. Dieser Beitrag ist der Überblick über den ganzen Cluster; jeder Abschnitt verweist auf den Text, der in die Tiefe geht.

Welche Daten fallen bei der Betreuung überhaupt an?

Mehr, als die meisten auf Anhieb aufzählen. Wer eine Woche lang mitschreibt, kommt schnell auf drei Dutzend Felder — verteilt über Handy, Tabelle, Messenger und Kopf.

DatenartEinstufungRechtsgrundlage
Name, Telefon, E-Mail, Adressegewöhnliche DatenArt. 6 Abs. 1 lit. b (Vertrag)
Termine, Buchungen, No-Showsgewöhnliche DatenArt. 6 Abs. 1 lit. b
Trainingsplan, Gewichte, Wiederholungengewöhnliche DatenArt. 6 Abs. 1 lit. b
Körpergewicht, Umfänge, KörperfettGesundheitsdatenArt. 9 Abs. 2 lit. a (Einwilligung)
FortschrittsfotosGesundheitsdatenArt. 9 Abs. 2 lit. a
Vorerkrankungen, Verletzungen, MedikamenteGesundheitsdatenArt. 9 Abs. 2 lit. a
Essenstagebuch, NährwerteGesundheitsdatenArt. 9 Abs. 2 lit. a
Schlaf, Schritte, RuhepulsGesundheitsdatenArt. 9 Abs. 2 lit. a
Rechnungen, Zahlungsverkehrgewöhnliche DatenArt. 6 Abs. 1 lit. c (gesetzliche Pflicht)

Die Zeilen unten unterscheiden sich von denen oben nicht in der Sensibilität des Gefühls, sondern im Regime: Für gewöhnliche Daten reicht der Vertrag, für Gesundheitsdaten brauchst du eine eigene, ausdrückliche Zustimmung. Warum die Grenze genau dort verläuft, steht in Sind Trainingsdaten Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO?.

Was macht Trainingsdaten rechtlich besonders?

Art. 9 Abs. 1 DSGVO stellt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zunächst unter ein Verbot. Erlaubt ist sie nur, wenn eine der Ausnahmen in Abs. 2 greift — für Trainer praktisch immer die ausdrückliche Einwilligung nach lit. a.

Daraus folgen drei Dinge, die bei gewöhnlichen Daten nicht gelten:

  1. Die Einwilligung muss ausdrücklich sein. Ein Häkchen bei den AGB genügt nicht, ein stillschweigendes Einverständnis erst recht nicht.
  2. Du musst sie nachweisen können (Art. 7 Abs. 1). Nicht behaupten — vorlegen.
  3. Die Erleichterung beim Verarbeitungsverzeichnis für kleine Betriebe entfällt (Art. 30 Abs. 5). Auch als Einzelunternehmer führst du eines.

Auf welcher Grundlage darfst du speichern?

Für jede Verarbeitung brauchst du genau eine Grundlage — und du legst sie vorher fest, nicht im Streitfall.

  • Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b): alles, was ohne die Daten nicht ginge. Kontakt, Termine, Plan, Verlauf. Dafür brauchst du keine Einwilligung.
  • Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a): alles Gesundheitsbezogene. Sie ist freiwillig und jederzeit widerrufbar (Art. 7 Abs. 3) — das musst du vorher sagen und danach auch umsetzen können.
  • Gesetzliche Pflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c): Rechnungen und Belege. Die bleiben auch dann liegen, wenn die Einwilligung widerrufen wird.

Wie eine belastbare Einwilligung aussieht, mit Mustertext und den vier häufigsten Fehlern, steht in Einwilligung einholen: Muster und Fehler bei Gesundheitsdaten.

Welche Grundsätze gelten unabhängig davon?

Art. 5 DSGVO nennt sechs, und sie sind kein Beiwerk — an ihnen misst eine Behörde im Zweifel alles andere.

GrundsatzWas das im Studio heißt
ZweckbindungFotos für den Fortschritt sind keine Fotos für Instagram
DatenminimierungKein Geburtsdatum, wenn das Alter reicht
RichtigkeitFalsche Werte korrigieren, nicht danebenschreiben
SpeicherbegrenzungBetreuung vorbei heißt Daten weg, außer sie sind Beleg
Integrität und VertraulichkeitKein geteiltes Passwort, keine offene Tabelle
RechenschaftspflichtDu musst beweisen, dass du dich daran hältst

Der letzte Punkt ist der teure. Die DSGVO dreht die Beweislast um: Nicht die Behörde muss dir einen Verstoß nachweisen, du musst die Einhaltung belegen.

Was musst du als Einzeltrainer konkret vorweisen?

Fünf Unterlagen, mehr nicht:

  1. Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30) — eine Tabelle: welche Daten, wozu, auf welcher Grundlage, wie lange, wer bekommt sie.
  2. Einwilligungen je Klient, datiert und archiviert.
  3. Auftragsverarbeitungsverträge mit jedem Anbieter, in dessen System Klientendaten liegen. Details in Auftragsverarbeitungsvertrag für Personal Trainer.
  4. Datenschutzerklärung auf der Website und für die Betreuung, siehe Datenschutzerklärung für Personal Trainer.
  5. Löschkonzept — wann was verschwindet, siehe Wie lange darf ich Klientendaten aufbewahren?

Einen eigenen Datenschutzbeauftragten braucht ein Einzeltrainer in aller Regel nicht: In Deutschland greift die Pflicht nach § 38 BDSG erst ab 20 Personen, die ständig mit automatisierter Verarbeitung befasst sind, und Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO setzt eine umfangreiche Verarbeitung voraus. Eine zweistellige Klientenzahl ist das nicht.

Wo liegen die Daten — und wer kommt daran?

Der häufigste Fehler ist nicht die fehlende Einwilligung, sondern der Speicherort. Trainingsdaten verteilen sich über Chatverläufe, Cloud-Ordner, Kamerarollen und Tabellen, und keiner dieser Orte kennt Zugriffsrechte.

Ein Werkzeug nimmt dir die Verantwortung nicht ab, aber es nimmt dir die Arbeit ab: Wenn Plan, Verlauf, Nachrichten und Fotos in einem System liegen, das Einwilligungen dokumentiert und Löschungen ausführt, sind vier der fünf Unterlagen oben halb erledigt.

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Was passiert, wenn du dich nicht daran hältst?

Realistisch: erst einmal nichts. Aufsichtsbehörden werden bei Kleinstbetrieben fast nur nach einer Beschwerde tätig — und dann interessiert vor allem, ob du Unterlagen hast. Was tatsächlich droht und was nicht, steht in DSGVO-Bußgelder: Was Trainern realistisch droht.

Zwei Fristen solltest du trotzdem kennen: Ein Auskunftsersuchen beantwortest du binnen einem Monat (Art. 12 Abs. 3), eine Datenpanne meldest du binnen 72 Stunden (Art. 33). Beides läuft ab dem Zeitpunkt, an dem du davon erfährst — nicht ab dem Zeitpunkt, an dem du Zeit hast.

Womit fängst du an, wenn bisher nichts steht?

An einem Nachmittag machbar, in dieser Reihenfolge:

  1. Aufschreiben, wo überall Klientendaten liegen. Ehrlich, inklusive Kamerarolle und WhatsApp.
  2. Verarbeitungsverzeichnis anlegen — eine Tabelle mit sechs Spalten.
  3. Einwilligungstext aufsetzen und ab dem nächsten Erstgespräch verwenden.
  4. Bei jedem Werkzeug nachsehen, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegt. Fehlt einer, das Werkzeug ersetzen.
  5. Löschtermine festlegen und einmal im Quartal abarbeiten.

Fazit

Datenschutz im Personal Training ist keine Frage der Betriebsgröße, sondern eine Frage der Datenart — und die ist in diesem Beruf nun einmal die heikelste Kategorie, die die DSGVO kennt. Wer die Trennung zwischen Vertragsdaten und Gesundheitsdaten einmal sauber zieht, Einwilligungen dokumentiert und seine Werkzeuge aufräumt, hat den Großteil erledigt. Der Rest ist Routine, kein Projekt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 19. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Braucht ein Personal Trainer als Einzelunternehmer überhaupt Datenschutz-Unterlagen?

Ja. Die DSGVO kennt keine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Die Erleichterung beim Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 Abs. 5 DSGVO gilt für Betriebe unter 250 Beschäftigten nur dann, wenn keine besonderen Kategorien von Daten verarbeitet werden. Gewicht, Fotos und Verletzungen sind genau solche Daten, also greift die Ausnahme bei Trainern praktisch nie.

Welche Daten darf ein Personal Trainer speichern?

Alles, was für die Betreuung nötig ist: Kontaktdaten, Termine, Trainingspläne, Gewichte und Wiederholungen, Verlauf, Rechnungen. Gesundheitsbezogene Daten wie Körpergewicht, Umfänge, Fortschrittsfotos, Vorerkrankungen oder ein Essenstagebuch nur zusätzlich mit ausdrücklicher Einwilligung.

Ist ein Trainingsplan ein Gesundheitsdatum?

Der Plan selbst in der Regel nicht. Sobald er aber Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zulässt, etwa weil eine Übung wegen einer Verletzung ersetzt wurde, fällt der Vermerk unter Art. 9 DSGVO. In der Praxis behandelt man die Trainingsakte als Ganzes wie Gesundheitsdaten.

Wie lange darf ich Klientendaten aufbewahren?

Zwei Uhren laufen parallel. Rechnungen und Belege unterliegen der steuerlichen Aufbewahrungspflicht, in Österreich sieben Jahre nach § 132 BAO, in Deutschland acht bis zehn Jahre nach § 147 AO. Für Gesundheitsdaten gilt dagegen der Grundsatz der Speicherbegrenzung: Sie werden gelöscht, sobald der Zweck entfällt.

Was passiert, wenn ich nichts davon habe?

Nichts, solange sich niemand beschwert. Die Aufsichtsbehörden werden fast ausschließlich durch Beschwerden von Betroffenen tätig. Kommt es dazu, entscheidet vor allem, ob du Unterlagen vorlegen kannst. Der Bußgeldrahmen reicht nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes, bei erstmaligen Verstößen von Kleinstbetrieben ist die Verwarnung der Regelfall.

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