Vom Einzelkämpfer zum kleinen Team
Betrieb · 27. August 2026 · 11 Minuten
Kurz gesagt
Der erste Mitarbeiter rechnet sich selten über zusätzliche Trainingsstunden, sondern über abgegebene Verwaltung — nach einer Branchenerhebung entfallen rund 15 Stunden pro Woche auf Planung und Organisation. Bei der Vertragsform gilt in Österreich: Auch für freie Dienstnehmer fallen Dienstgeberbeitrag, Zuschlag und Kommunalsteuer an, nur beim Werkvertrag entstehen keine lohnabhängigen Nebenkosten. Die Bezeichnung des Vertrags ist dabei unerheblich — wird ein Werkvertrag als Dienstverhältnis eingestuft, sind drei Jahre rückwirkend nachzuzahlen.
Der Schritt vom Einzelkämpfer zum kleinen Team wird meist als Wachstumsfrage gestellt: mehr Klienten, also ein zweiter Trainer. In der Praxis rechnet sich der erste Mitarbeiter fast nie über zusätzliche Trainingsstunden — und die Vertragsform, die dabei gewählt wird, ist das größere Risiko.
Wofür lohnt sich der erste Mitarbeiter?
Für die Verwaltung, nicht für das Training. Der Grund steht in einer einzigen Zahl: Nach einer Branchenerhebung entfallen rund 15 Stunden pro Woche auf Planung, Pläne und Organisation.
Wer davon die Hälfte abgibt, gewinnt sieben bis acht verkaufbare Stunden — bei einem Deckungsbeitrag von 60 bis 100 Euro je Stunde ist das ein Betrag, gegen den sich eine Teilzeitkraft rechnen lässt. Ein zweiter Trainer muss dagegen erst eigene Klienten aufbauen, und in dieser Zeit kostet er.
| Aufgabe | Abgebbar |
|---|---|
| Terminorganisation, Erinnerungen, Nachfassen | leicht |
| Abrechnung, Rechnungen, offene Posten | leicht |
| Anfragen beantworten, Erstkontakt | mit Einarbeitung |
| Pläne schreiben | nur mit fachlicher Qualifikation |
| Betreuung eigener Klienten | erst als zweiter Trainer |
Welche Vertragsformen gibt es in Österreich?
Drei, und sie unterscheiden sich für den Auftraggeber vor allem in den Nebenkosten:
| Form | Lohnabhängige Nebenkosten |
|---|---|
| echter Dienstvertrag | voll |
| freier Dienstvertrag | Dienstgeberbeitrag, Zuschlag und Kommunalsteuer fallen ebenfalls an |
| Werkvertrag | keine |
Die mittlere Zeile ist der verbreitetste Irrtum: Ein freier Dienstvertrag ist nicht billig. Die Gesetze nennen freie Dienstnehmer bei diesen Abgaben ausdrücklich. Der Satzunterschied zum echten Dienstvertrag beträgt rund einen halben Prozentpunkt.
Der wirkliche Unterschied liegt woanders — in der Bemessungsgrundlage: Beim freien Dienstvertrag gibt es keine Sonderzahlungen, kein Urlaubsgeld und keine Entgeltfortzahlung im Krankenstand. Das macht ihn günstiger, aber nicht über den Beitragssatz.
Was ist das größte Risiko dabei?
Die falsche Einordnung, und zwar deutlich vor allen anderen. Der Kern in einem Satz: Die Bezeichnung des Vertrags ist unerheblich. Es zählt, wie das Verhältnis tatsächlich gelebt wird.
Wird ein Werkvertrag später als Dienstverhältnis eingestuft, sind Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil samt Lohnnebenkosten für drei Jahre rückwirkend nachzuzahlen. Das trifft den Auftraggeber, nicht den Auftragnehmer, und es ist bei einem kleinen Betrieb regelmäßig existenzbedrohend.
Praktisch heißt das: Wer feste Zeiten vorgibt, Weisungen erteilt, eigene Betriebsmittel stellt und persönliche Leistung verlangt, hat kein Werk in Auftrag gegeben, sondern jemanden beschäftigt — unabhängig davon, was auf dem Papier steht.
Was gilt in Deutschland?
Die Einstiegsform ist meist der Minijob, und die Grenzen haben sich zum Jahresbeginn geändert:
| Wert | |
|---|---|
| Mindestlohn | 13,90 Euro je Stunde, seit Jahresbeginn 2026 |
| Minijob-Grenze | 603 Euro im Monat (2025: 556 Euro) |
| ab 2027 | 633 Euro im Monat |
| Übergangsbereich (Midijob) | 603,01 bis 2.000 Euro |
Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und folgt ihm automatisch; gerechnet wird mit zehn Wochenstunden. Bei 603 Euro und 13,90 Euro je Stunde sind das rund 43 Stunden im Monat — genug, um Terminorganisation und Abrechnung abzugeben, nicht genug für eigene Betreuung.
In Österreich liegt die vergleichbare Geringfügigkeitsgrenze 2026 bei 551,10 Euro im Monat.
Was ändert sich am Betrieb selbst?
Mehr, als der Stundenumfang vermuten lässt. Drei Dinge müssen vorher stehen:
- Zugriffsrechte. Wer Klientendaten sieht, braucht eine Berechtigung — und Trainingsdaten sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Was daraus folgt, steht in Trainingsdaten und DSGVO und in EU-Server, Verschlüsselung, Zugriffsrechte.
- Aufzeichnungen, die jemand anderes lesen kann. Was nur im Kopf des Inhabers existiert, lässt sich nicht abgeben.
- Abgrenzung nach außen. Klienten müssen wissen, wer wofür zuständig ist, sonst laufen alle Fragen weiter beim Inhaber auf und der Effekt verpufft.
Rechnet sich das überhaupt?
Die Rechnung ist einfacher als erwartet und geht so: gewonnene verkaufbare Stunden mal Deckungsbeitrag je Stunde, gegen Bruttolohn plus Nebenkosten. Beide Größen kennst du, wenn du deinen Break-even gerechnet hast — der Weg dorthin steht in Auslastung berechnen.
Zwei Posten fehlen in dieser Rechnung regelmäßig und drehen sie im ersten Jahr:
- Einarbeitung. Sie kostet deine Zeit, also genau die Ressource, die du gewinnen willst — im ersten Quartal meist mehr, als sie einbringt.
- Verlässlichkeit der gewonnenen Stunden. Gewonnene Zeit füllt sich nur dann mit bezahlten Einheiten, wenn die Nachfrage schon da ist. Ohne Nachfrage entsteht kein Umsatz, sondern nur Leerlauf.
Deshalb ist die ehrlichste Reihenfolge: erst eine Warteliste, dann ein Mitarbeiter.
Was ist mit einem zweiten Trainer?
Er ist der größere Schritt, weil er nicht Zeit abnimmt, sondern Klienten übernimmt — und damit Betreuungsqualität und Marke berührt. Zwei Punkte entscheiden:
- Der Klient bleibt beim Betrieb, nicht bei der Person. Das gelingt nur, wenn Plan, Verlauf und Kommunikation dem Betrieb gehören und nicht dem privaten Postfach des Trainers.
- Die Marke muss vor dem zweiten Trainer stehen. Wie das aufgebaut wird, steht in Eigene Marke als Trainer aufbauen.
Was heißt das für die Werkzeuge?
Dass sie mehrere Personen kennen müssen, bevor die zweite Person da ist. Ein System, in dem alles unter einem Zugang liegt, lässt sich nicht sauber aufteilen — und ein nachträglicher Umzug der Klientendaten ist genau der Vorgang, den man beim Wachsen am wenigsten gebrauchen kann. Wie so ein Umzug abläuft, steht in Datenumzug: Klienten aus Excel in eine App holen.
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Was von den Einnahmen bleibt, steht in Was verdient ein Personal Trainer?; die Funktionen zeigt die Startseite, Trainer bewerben sich über Trainer werden.
Fazit
Der erste Mitarbeiter rechnet sich über abgegebene Verwaltung, nicht über zusätzliche Trainingsstunden — bei rund 15 Stunden Organisation pro Woche liegt dort der Hebel. Bei der Vertragsform ist der freie Dienstvertrag nicht die günstige Abkürzung, für die er gehalten wird: Dienstgeberbeitrag, Zuschlag und Kommunalsteuer fallen auch dort an. Und das eigentliche Risiko ist die falsche Einordnung, weil die Bezeichnung des Vertrags nichts zählt und eine Umqualifizierung drei Jahre rückwirkend nachzuzahlen ist. Wer diesen Schritt geht, klärt ihn vorher mit Steuerberater und Sozialversicherung — nicht danach.
Hinweis: Die genannten Grenzwerte gelten für 2026 und ändern sich jährlich. Die Abgrenzung zwischen Dienstvertrag, freiem Dienstvertrag und Werkvertrag hängt vom Einzelfall ab; der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich der erste Mitarbeiter für einen Personal Trainer?
Meist nicht für zusätzliche Trainingsstunden, sondern für die Verwaltung. Nach einer Branchenerhebung entfallen rund 15 Stunden pro Woche auf Planung, Pläne und Organisation. Wer davon die Hälfte abgibt, gewinnt verkaufbare Zeit, ohne dass ein zweiter Trainer Klienten übernehmen muss.
Welche Vertragsformen gibt es in Österreich?
Drei: echter Dienstvertrag, freier Dienstvertrag und Werkvertrag. Für echte und freie Dienstnehmer fallen Dienstgeberbeitrag, Zuschlag und Kommunalsteuer an — die Gesetze nennen freie Dienstnehmer ausdrücklich. Nur beim Werkvertrag entstehen für den Auftraggeber keine lohnabhängigen Nebenkosten.
Was unterscheidet den freien vom echten Dienstvertrag?
Bei den Sätzen rund ein halber Prozentpunkt. Der wirkliche Unterschied liegt in der Bemessungsgrundlage: Beim freien Dienstvertrag gibt es keine Sonderzahlungen, kein Urlaubsgeld und keine Entgeltfortzahlung im Krankenstand.
Was passiert, wenn ich die Vertragsform falsch wähle?
Die Bezeichnung des Vertrags ist unerheblich, es zählt die tatsächliche Durchführung. Wird ein Werkvertrag als Dienstverhältnis eingestuft, sind Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil samt Lohnnebenkosten für drei Jahre rückwirkend nachzuzahlen. Das ist das größte finanzielle Risiko beim ersten Mitarbeiter.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
In Deutschland 603 Euro im Monat, nach 556 Euro im Jahr 2025; ab 2027 sind es 633 Euro. Die Grenze folgt automatisch dem Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde, gerechnet auf zehn Wochenstunden. Der Übergangsbereich für Midijobs reicht von 603,01 bis 2.000 Euro.
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